Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Freilichtbühne Mannheim e.V.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Freilichtbühne Mannheim e.V. (FLB) und seinen Besuchern.

1. Zum Einlass berechtigt eine Eintrittskarte der FLB. Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte angegebenen Platz. Die Eintrittspreise richten sich nach der Preistafel am Kassenhaus und auf der Internetpräsenz flbmannheim.de.

2. Gutscheine, Freikarten und Ehrenkarten müssen an der Kasse gegen eine Platzkarte eingelöst werden. Auf einen Vorstellungstermin datierte und nicht eingelöste Freikarten verfallen ersatzlos. Dies gilt auch bei Vorstellungen, die zum Zeitpunkt des Einlösens bereits ausverkauft sind.

3. Vorbestellungen sind telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail. Zzgl. einer Versandkostenpauschale von 2,90 € senden wir ihre bestellten Karten zu. Reservierungen verfallen 7 Werktage vor Vorstellungsbeginn. Nutzen Sie den bequemen Kartenverkauf über unsere Homepage bei RESERVIX.

4. Bei Großbestellungen ab 8 Karten im Zimmertheater bzw. ab 12 Karten im Freilichttheater müssen die Karten 14 (Zimmertheater) bzw. 7 Tage (Freilichttheater) vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden. Anderenfalls erlischt die Reservierung und die Karten gehen in den freien Verkauf.

5. Bei Online-Kartenkauf über die Plattform Reservix gelten die dort angegebenen AGBs.

6. Bereits erworbene Eintrittskarten können nur auf Kommissionsbasis zurückgegeben werden.

7. Ermäßigungsnachweise sind dem Einlasspersonal unaufgefordert vorzuzeigen.

8. Bei Vorstellungsabbruch bis zur Pause hat der Besucher Anspruch auf eine unbegrenzt gültige Gutschrift für eine andere Vorstellung, im Ausnahmefall auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Bei Spielabbruch nach der Pause aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Witterung, Krankheit) besteht – wie bei Freilichttheatern üblich – kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes oder anderer Aufwendungen.

9. Bei Besetzungsänderungen oder verzögertem Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte.

10. Rollstuhlplätze sind begrenzt vorhanden. Um vorherige telefonische Ankündigung des Bedarfs eines Rollstuhlplatzes wird dringend gebeten. Die Erreichbarkeit der verschiedenen Örtlichkeiten auf der FLB und im Zimmertheater ist jedoch teilweise beschränkt.

11. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich die FLB vor, Ersatzplätze zuzuweisen.

12. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher (insbesondere im Zimmertheater) erst zu einem geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden.

13. Für Angaben auf Plakaten und in Publikationen wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

14. Hunde dürfen nicht mit in den Zuschauerraum gebracht werden, auf dem Gelände besteht Leinenpflicht.

15. Das Verlassen der Wege ist untersagt. Betreten der Grünflächen erfolgt auf eigene Gefahr.

16. Jegliche kommerzielle Tätigkeit in den Räumen bzw. auf dem Gelände der FLB bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vorstandes.

17. Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzpflichten aus. Personen, die unerlaubt Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen unverzüglich des Hauses bzw. des Geländes verwiesen werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung. Die FLB ist berechtigt, Datenträger zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen.

18. Bei Bild- oder Filmaufnahmen ist der Besucher damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.

19. Die FLB übt das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Personen des Hauses bzw. des Geländes zu verweisen und Hausverbote auszusprechen.

20. Bei Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus bzw. das Gelände ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen der FLB- Mitglieder sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.

21. Die FLB haftet für Schäden, die von ihr oder ihren Beauftragten pflichtwidrig verursacht werden. Die Haftung ist ausgeschlossen, falls die FLB bzw. ihre Beauftragten die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die FLB jedoch lediglich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern keine Haftung für Körper- oder Gesundheitsschäden vorliegt.

22. Die Besucher sind verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des FLB-Geländes anzuzeigen.

23. Die FLB haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Besucher oder Dritte verursacht worden sind.